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Stelter` s Freizeitoase
Lubbenau · 4 Gäste · 2 Schlafzimmer · 1 Badezimmer
Deine Unterkunft
Wir sind die Familie Stelter, in Lübbenau Falls Sie es wünschen, können Sie sich bei uns in einem wirklich familiären Umfeld bewegen und es ist uns sehr wichtig, zwei Dinge ganz besonders hervorzuheben: Kinder und Haustiere (Tiere sind reichlich auf dem Grundstück vorhanden ,zum Beispiel,Katzen, Hunde,Wellensittiche, Zahme Papageien,Goldfasan, und vieles mehr (Verträglichkeit auf eigenes Risiko) sind uns willkommen und auf dem abgeschlossenen Grundstück sicher! Grillmöglichkeit, Sonnenterasse, Für --K I N D E R-- sind Spielwiese, Sandkasten,Kinder - Pool vorhanden . Fahrradverleih sowie --"S A U N A"— „Nichtraucher“ Zimmer. (Im Aufenthaltsraum darf geraucht werden). Few.W o h n u n g " P a r a d i e s " max.4 Pers. Sie wohnen in 2 geschmackvoll eingerichteten Zimmern(Schlaffzimmer, Wohnzimmer).incl. einem Doppelbett, einer ausziehbaren 2er-Schlafcouch, DU/WC,G r ö ß e , 34,00 m2, Mini--Küche, Kühlschrank,Microwelle,Toaster,Warmwasser-Kocher,Kaffemaschine, Belegung bis 4 Personen S e p a r a t e r—Eingang
Die Umgebung
GPS (GPS Adresse): Breite (Latitude) Länge (Longitude) Standort: Anfang- Altstadt, Großer Hafen 8 Minuten, Marktplatz 6 Min. Fußweg. Bahnhof 3 Minuten Fußweg. Keine Belästigung durch Bahnverkehr Restaurants(Kartoffelhaus,) und Einkauf (Netto, Bäcker)direkt um die Ecke, Im Bahnhof 3 Min,Geselliges Restaurant(Mediterrano)mit gelegentlicher Live Musik Shopping in der Altstadt. Wir begrüßen Sie in einer der beliebtesten Ferienlandschaften Deutschlands, S p r e e w a l d--L Ü B B E N A U . Das Landschaftsparadies ist U N E S C O - Biospärenreservat. Direkt in der Mitte zwischen Berlin und Dresden gelegen ,ein Idealer Ort um auch die Kulturellen Dinge dieser Städte mit zu Nutzen. Spreewald-Natur-Pur Angeln, Geführte (Individuelle)Kahntouren, Kanu, Radfahren, Wandern, Spreewelten-Sohle-Baden, Schwimmen mit den Pinguinen. Unsere Gäste erhalten 20 % Rabatt. Autobahnanschluss Dresden-Lübbenau / Boblitz 4 km Entfernt, Autobahnanschluß Berlinschönefeld-Lübbenau / Groß Beuchow 8 KM, Lübbenau--Dresden ca, 105 km, Lübbenau--Berlin ca, 100 km, Lübbenau--Cottbus ca, 36 km, Lübbenau--Lübben ca, 13 km, Lübbenau--Burg ca, 20 km, Familie Stelter Poststrasse 29 03222 Lübbenau Handy Nr.: 0174 - 9658902 Tel.: 03542 – 856 433 Email: hstelter@gmx.de Homepage: www.spreewald-freizeitoase.de oder www.pension-lübbenau.de
Preise & Reisebedingungen
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Die Angaben stammen vom Vermieter. Verfügbarkeit und den verbindlichen Gesamtpreis bitte vor einer Buchung bestätigen lassen.
Geschäftsbedingungen, Storno- und Zahlungsbedingungen von Stelter‘s Freizeitoase Zahlungsbedingungen: Anzahlung: 20 % Stornobedingungen: bis zum 42. Tag: 30 % des Mietpreises bis zum 28. Tag: 60 % des Mietpreises bis zum 01. Tag: 90 % des Mietpreises Ab dem Tag der Anreise: 90 % des Mietpreises Restzahlung: Restzahlung vor Ort bei Ankunft Allgemeine Zahlungsarten für Kunden aus anderen Ländern: Barzahlung, Überweisung, Mietbedingungen von Stelter‘s Freizeitoase 1. Mietvertrag 1.1 Der Mietvertrag kommt mit Zugang der Mietbestätigung beim Anmelder zustande. 1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter. 2. Zahlung 2.1.1 Die Anzahlung beträgt 20 % des Preises je Wohneinheitbuchung. Die Anzahlung wird auf den Gesamt-Mietpreis angerechnet. 2.1.2 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Restzahlung vor Ort bei Ankunft 2.2.2 Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Vermietungsleistung. 3. Mietbestätigung Sollte die Mietbestätigung dem Anmelder, bzw. den anmietenden Personen nicht bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Die Mietbestätigung ist der Schlüsselhalterin am Mietobjekt vorzulegen. 3.1 Von Leistungsänderungen wird der Vermieter den Mieter unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt. 3.2 Bis zu Beginn des Mietverhältnisses kann der Mieter sich nach Mitteilung an den Vermieter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Eine Erhöhung der Personenzahl je Wohneinheit ist nur in dem Maße möglich wie es die Art und Ausstattung des Wohnobjektes zulässt. Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. 4. Rücktritt 4.1 Rücktritt seitens des Mieters - Dieser sollte im Interesse des Mieters unter Beifügung der Mietbestätigung schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. In diesem Falle werden pauschalierte Rücktrittskosten erhoben: - Beim Rücktritt bis 42 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises. - Bei Rücktritt 42 - 28 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises - Bei Rücktritt 28 - 1 Tag vor Mietbeginn 90% des Mietpreises - Bei Rücktritt am Tage des Mietbeginns oder bei Nichterscheinen 100% des Mietpreises. 4.2 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung des Mietobjektes berücksichtigt. Es bleibt dem Mieter unbenommen, den Nachweis zu führen, daß im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind. 5. Rücktritt des Vermieters 5.1 Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge unvorhergesehener Unbewohnbarkeit, oder durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. 5.2 Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des Mietverhältnisses, kann der Mietvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. 5.3 Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung die Mitmieter des Anwesens nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag nach 5.3), verfällt der Mietpreis. 5.4 Bei Vertragskündigung aus vorgenannten Gründen gehen Mehrkosten aus erhöhten Rückbeförderungskosten zu Lasten des Mieters. 6. Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen. Der Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen. 7. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht 7.1 für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Beauftragten für das Mietobjekt. 7.2 die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung 7.3 die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten Vermietungsleistung. Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird ausgeschlossen. 7.4 Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den anteiligen dreifachen Mietpreis der geschädigten Person beschränkt, soweit der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Vermieter einem dem Mieter entstandenen Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Beauftragten des Vermieters verantwortlich ist. 7.5 Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust, die während oder in Folge eines Aufenthaltes erlitten werden. 7.6. Der Vermieter haftet nicht für defekte oder ausser Betrieb gestellte technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt gemacht wurden. Er muss nach Bekanntwerden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen. 7.5 Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen,dieausserhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden. 8. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluß von Ansprüchen, Verjährung 8.1 Sie sind in Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. 8.2 Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige und Abhilfe zu verlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfe zu verlangen schuldlos unterlassen werden. Wenden Sie sich für Abhilfeersuchen unverzüglich per Telefax, e-mail oder telefonisch an den Vermieter oder den Ihnen von uns genannten Beauftragten vor Ort damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen. 8.3 Die Beauftragten/Schlüsselhalter haben keine Befugnis, Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegen zu nehmen. 8.4 Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter Vermietungsleistungen können sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit gegenüber dem Vermieter nur schriftlich geltend machen 9. Pflichten des Mieters Das Ferienhaus darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als angemeldet sind. Der Vermieter darf überzählige Personen abweisen. Die Mieter müssen die Ferien–Wohnung oder Gästezimmer sowie seine Einrichtung sorgfältig behandeln und etwaige Schäden sofort dem Vermieter melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen. Das gilt auch für nachträglich festgestellte, vom Mieter verursachte Schäden. 9.1. Der Mieter muss die Hausregeln des Parkens beachten, die im Haus ausliegen bzw. an der Rezeption erhältlich sind. Hierzu gehören auch die nächtlichen Ruhezeiten. 9.2. Die Endreinigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt, das Haus ist jedoch besenrein zu verlassen, die Mülleimer entleert, ebenso Spülmaschine ausgeräumt und Wasserkocher entleert. 10. Abtretungsverbot. Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Mieters durch Dritte in eigenem Namen unzulässig. 11. Sonstige Bestimmungen und Hinweise 11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Mietbedingungen zu Folge. 12.Gerichtsstand ist Lübbenau. Stand Januar 2013